Steuerberatungsgesellschaft
+49 7551 92 700
Email: info@bmd-steuerberater.de
BMD Michael Baron
Friedhofstraße 32, 88662 Überlingen
Das Steuerrecht und die Steuerrechtsprechung sind in ständiger Bewegung begriffen. Dabei reicht es oft nicht aus sich nur über geänderte Gesetzestexte, höchstrichterliche Urteile und Verwaltungsanweisungen zu informieren. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass beim Steuerpflichtigen und dessen Beratern dringender Anpassungsbedarf aufgrund sich wandelnder Rahmenbedingungen besteht. Hierbei haben sich insbesondere das BMF-Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) und die Anforderungen an die Führung eines Kassenbuchs hervor getan. Die zu diesen Themen bereit gestellten Informationen sind für den Unternehmer-Mandanten Pflichtlektüre, so mühsam deren Studium auch sein mag. Dem Leser werden sich Fragen aufdrängen müssen, die am zweckmäßigsten in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Berater zu klären sind.
Neben Themen, die es aus aktuellen Anlässen zu beachten gilt, gibt es natürlich auch Dauerbrenner deren Aktualität nie vergeht. Als Beispiele seien genannt die Privatnutzung von unternehmerischen PKW, das Führen eines Fahrtenbuchs, Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer und die Angaben einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des Umsatzsteuer-Gesetzes. Auch bei diesen immer aktuellen Themen herrscht natürlich kein Stillstand. Auch sie sind von stetigen Veränderungen gekennzeichnet.
Die folgende Auswahl unserer Informationen umfasst nur einige der nach unserer Meinung wichtigen Themen mit Bedeutung für einen größeren Kreis der Steuerpflichtigen.
Wir informieren Sie gerne individuell zu Ihren Fragen und finden die für Sie passenden Lösungen.
Mit unseren Online Diensten bieten wir die Plattform Ihre Buchhaltungsbelege, Lohnunterlagen und alle wichtigen Informationen in beiden Richtungen über unser Portal auszutauschen.
Ihre Buchhaltungsbelege werden über Ihren Scanner oder durch Datei Import direkt im Buchhaltungsprogramm zur Buchung bereitgestellt. Egal ob Sie selber buchen oder uns mit der Erstellung Ihrer Buchhaltung beauftragen. Auch alle übrigen Informationen wie die Unterlagen für die Lohnbuchhaltung, Verträge, Steuerbescheide oder sonstiger Schriftverkehr werden per Upload übermittelt.
Über die Einwahl auf unseren Server erhalten Sie den Zugang zu Ihrer Buchhaltung. Hier können Sie jederzeit alle Auswertungen in vielen Darstellungsvarianten einsehen, Ihre Offenen Posten kontrollieren und Einzelbuchungen nachverfolgen. Über Volltextsuche finden Sie in Sekundenschnelle jeden verarbeiteten Buchungsbeleg. Viel schneller als in Papierordnern. Und die Archivierung Ihrer Belege zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist zu diesem Zeitpunkt auch bereits erledigt.
Welche Vorteile haben Sie davon?
Aus unserem Online Angebot können Sie sich selbst die maßgeschneiderte Lösung für Ihre Büro Organisation zusammenstellen:
Über viele weitere Möglichkeiten zur Optimierung der Kooperation zwischen Ihnen und Ihrer Kanzlei informieren wir Sie gerne persönlich.
Das Steuerrecht und die Steuerrechtsprechung sind in ständiger Bewegung begriffen. Dabei reicht es oft nicht aus sich nur über geänderte Gesetzestexte, höchstrichterliche Urteile und Verwaltungsanweisungen zu informieren. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass beim Steuerpflichtigen und dessen Beratern dringender Anpassungsbedarf aufgrund sich wandelnder Rahmenbedingungen besteht. Hierbei haben sich insbesondere das BMF-Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) und die Anforderungen an die Führung eines Kassenbuchs hervor getan. Die zu diesen Themen bereit gestellten Informationen sind für den Unternehmer-Mandanten Pflichtlektüre, so mühsam deren Studium auch sein mag. Dem Leser werden sich Fragen aufdrängen müssen, die am zweckmäßigsten in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Berater zu klären sind.
Neben Themen, die es aus aktuellen Anlässen zu beachten gilt, gibt es natürlich auch Dauerbrenner deren Aktualität nie vergeht. Als Beispiele seien genannt die Privatnutzung von unternehmerischen PKW, das Führen eines Fahrtenbuchs, Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer und die Angaben einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des Umsatzsteuer-Gesetzes. Auch bei diesen immer aktuellen Themen herrscht natürlich kein Stillstand. Auch sie sind von stetigen Veränderungen gekennzeichnet.
Die folgende Auswahl unserer Informationen umfasst nur einige der nach unserer Meinung wichtigen Themen mit Bedeutung für einen größeren Kreis der Steuerpflichtigen.
Wir informieren Sie gerne individuell zu Ihren Fragen und finden die für Sie passenden Lösungen.
Mit unseren Online Diensten bieten wir die Plattform Ihre Buchhaltungsbelege, Lohnunterlagen und alle wichtigen Informationen in beiden Richtungen über unser Portal auszutauschen.
Ihre Buchhaltungsbelege werden über Ihren Scanner oder durch Datei Import direkt im Buchhaltungsprogramm zur Buchung bereitgestellt. Egal ob Sie selber buchen oder uns mit der Erstellung Ihrer Buchhaltung beauftragen. Auch alle übrigen Informationen wie die Unterlagen für die Lohnbuchhaltung, Verträge, Steuerbescheide oder sonstiger Schriftverkehr werden per Upload übermittelt.
Über die Einwahl auf unseren Server erhalten Sie den Zugang zu Ihrer Buchhaltung. Hier können Sie jederzeit alle Auswertungen in vielen Darstellungsvarianten einsehen, Ihre Offenen Posten kontrollieren und Einzelbuchungen nachverfolgen. Über Volltextsuche finden Sie in Sekundenschnelle jeden verarbeiteten Buchungsbeleg. Viel schneller als in Papierordnern. Und die Archivierung Ihrer Belege zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist zu diesem Zeitpunkt auch bereits erledigt.
Welche Vorteile haben Sie davon?
Aus unserem Online Angebot können Sie sich selbst die maßgeschneiderte Lösung für Ihre Büro Organisation zusammenstellen:
Über viele weitere Möglichkeiten zur Optimierung der Kooperation zwischen Ihnen und Ihrer Kanzlei informieren wir Sie gerne persönlich.